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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) und c) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung eines Bacherlen-Eschenwaldes mit charakteristischen Pflanzenarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Sumpfschachtelhalm, Nelkenwurz, Winkelsegge.
b) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Nutzung abhängigen Feuchtwiesen mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z. B.: Sumpfkratzdistel, Sumpfschachtelhalm, Geflecktes Knabenkraut. Spezifische Tierarten sind z.B.: Sumpfrohrsänger, Sumpfgrashüpfer, verschiedene Schmetterlingsarten.
c) Erhalt und Förderung der typischen Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgsbäche. Erläuterungen: Charakteristische Tierarten sind z.B.: Bachforelle, Larven verschiedener Insekten, z.B. Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen, Flußnapfschnecke.
d) Erhalt und Entwicklung uferbegleitender und feuchtigkeitsliebender Krautfluren mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten sowie des bachbegleitenden Erlensaumes. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Sauerampfer, Sumpfschachtelhalm. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Sumpfrohrsänger, Strauchschrecke, verschiedene Wirbellose.
2. wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Bach-Erlen-Eschenwaldes im Süden des Gebietes. Erläuterungen: Der untere Bereich des Funckenhauser Bachtales ist im Gebietsentwicklungsplan als Bereich mit besonderer forstwissenschaftlicher Bedeutung (ökologisch besonders wertvoller Wald) dargestellt.
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