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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen- und wildlebender Tierarten im Talraum des Hasper-Baches und seinen Zuflüssen.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung der von einer extensiven Nutzung abhängigen Feuchtwiesen und -weiden mit ihren spezifischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Spezifische Pflanzenarten sind z. B.: Sumpfdotterblume, Sumpf-Schachtelhalm. Spezifische Tierarten sind z.B.: Wiesenpieper, verschiedene Schmetterlingsarten.
b) Erhalt und Förderung der typischen Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgsbäche mit ihren einzigartigen Quellfluren. Erläuterungen: Charakteristische Tierarten sind z.B.: Wasseramsel, Bachforelle, Flußnapfschnekke, Larven verschiedener Insektenarten, z.B. von Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen.
c) Erhalt und Entwicklung uferbegleitender und feuchtigkeitsliebender Krautfluren sowie des bachbeglei- tenden Erlen-Eschensaumes mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Sauerampfer, Riesenschachtelhalm. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Sumpfrohrsänger, Steinkauz, verschiedene Schmetterlinge und andere Wirbellose.
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