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Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a) LG:
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten im Talraum der Sauren-Epscheid.
Der Schutzzweck ist insbesondere:
a) Erhalt und Förderung der typischen Lebensgemeinschaften der Mittelgebirgsbäche mit ihren einzigartigen Quellfluren. Erläuterungen: Charakteristische Tierarten sind z.B.: Wasseramsel, Bachforelle, Flußnapfschnekke, Larven verschiedener Insekten, z.B. von Steinfliegen, Eintagsfliegen und Köcherfliegen.
b) Erhalt und Entwicklung uferbegleitender und feuchtigkeitsliebender Krautfluren sowie des bachbegleitenden Erlen-Eschensaumes mit ihren charakteristischen Pflanzen- und Tierarten. Erläuterungen: Charakteristische Pflanzenarten sind z.B.: Mädesüß, Sauerampfer, Riesenschachtelhalm, Blutweiderich. Charakteristische Tierarten sind z.B.: Sumpfrohrsänger, verschiedene Schmetterlinge und andere Wirbellose.
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