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Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph20, 34 Abs. 1 und 48c LG NRW, insbesondere
- Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4213-301 aufgefuehrt sind und Bestandteil der Anhaenge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFHRichtlinie:
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (Code 3260), - Natuerliche eutrophe Seen und Altarme (Code 3150), - Feuchte Hochstaudenfluren (Code 6430),
- Zur Erhaltung der noch vorhandenen Reliefstrukturen in der Lippeaue; - Zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Kulturform der Lippeaue und zur Wiederherstellung einer urspruenglichen Flussaue mit ihren natuerlichen Elementen, - Zum Schutz von z.T. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere wegen der Bedeutung als Bruthabitat des Teichrohrsängers und der Vorkommen zahlreicher Libellen-, Tagfalter- und Heuschreckenarten sowie Fledermaeuse, - Zur Erhaltung und Foerderung der Ueberschwemmungsdynamik der Lippe und der einmuendenden Nebengewaesser, - Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaessertyps, in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesser- dynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen; - Vermeidung von Trittschaeden, Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Uferbefestigungen, Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, - Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Seen und Altarme sowie der gewaesser- gebundenen Vogelarten / Wasserfledermaus durch - Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen, - Nutzungsverbot bzw. Beschraenkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewaessers auf ein naturvertraegliches Mass, - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts, - Erhaltung und Entwicklung der feuchten Hochstauden- und Waldsaeume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna, - Erhaltung und Foerderung von nach Paragraph 62 LG NRW geschuetzten Biotopen (Paragraph 62-Biotope) insbesondere Stillgewaesser, Nass- und Feuchtgruenlaender, Roehrichte, Bruch- und Sumpfwaelder.
Das langfristige Ziel für das Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenlandschaft eines Tieflandflusses, mit Gruenland, Auenwald und naturnahen Klein- gewaessern.
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