| |
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemaess Paragraph 20, 34 Abs. 1 und 48c LG NRW, insbesondere
- Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Biotopen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die im Standarddatenbogen zur Gebietsnummer DE 4213-301 aufgefuehrt sind und Bestandteil der Anhaenge I und II der FFH-Richtlinie 92/43/EWG sind. Im Geltungsbereich handelt es sich um folgende Biotope gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie:
- Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (Code 3260), - Feuchte Hochstaudenfluren (Code 6430), - Glatthafer-Wiesenknopf-Silgenwiesen (Code 6510), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (proritaerer Lebensraum, 91E0),
- Zur Erhaltung der noch vorhandenen Reliefstrukturen in der Lippeaue, - Zum Schutz der auf diesen Lebensraum spezialisierten Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Kulturform der Lippeaue, - Zur Erhaltung und Foerderung der Ueberschwemmungsdynamik der Lippe und deren Nebengewaesser,
Schutzziel:
- Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem Leitbild des Fliessgewaesser- typs, in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Uferbefestigungen. - Erhaltung und Entwicklung Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variations- breite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung Weichholzauenwaelder auf geeigneten Standorten durch natuerliche Sukzession (Weichholzauenwald),
- Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Hoehlen- und Altbaeumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser - und/oder Ueberflutungsverhaeltnisse, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen, - Erhaltung und Foerderung von nach Paragraph 62 LG NRW geschuetzten Biotopen (Paragraph 62-Biotope) insbesondere Stillgewaesser, Nass- und Feuchtgruenlaender, Roehrichte, Bruch- und Sumpfwaelder.
Das langfristige Ziel fuer das Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Auenland- schaft eines Tieflandflusses, mit Gruenland, Auenwald und naturnahen Kleingewaessern.
|