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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher, altersheterogener Waldbestaende aus bodenstaendigen Baumarten, - zur Erhaltung von Altholzbestaenden und stehendem Totholz als Lebensstaette fuer Hoehlenbrueter, - zur Entwicklung von Winterlebensraeumen sowie zur Optimierung von Laichgewaessern fuer Amphibien, - zur naturnahen Umgestaltung der das Gebiet durchfliessenden Unteren Rothe
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