| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Sicherung der noch z.T. erhaltenen Terrassenkanten der Ahseaue, - zur Erhaltung und zur Entwicklung einer naturnahen Flussaue mit einer vielfaeltig strukturierten Oberflaechengestalt, - zum Erhalt, zur Entwicklung und zur Anlage von auetypischen Landschaftselementen als Lebensraum fuer zahlreiche geschuetzte Tier- und Pflanzenarten, - zur Foerderung der Ueberschwemmungsdynamik der Ahse
|