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gemaess Paragraph 20 LG, -Zur Erhaltung und Entwicklung von reich strukturierten Gruen- landbereichen, Hier sind insbesondere die Feucht- und Nassgruenlandbereiche als gefaehrdeter Biotoptyp und Lebensraum von z.T. gefaehrdeten Tier- und Pflanzenarten gemeint. - Zum Schutz, Erhalt und zur Entwicklung von Kleingewaessern, - Zum Schutz von z.T. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten,
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