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Gemaess Paragraph 20 LG, -Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldbestaende unter- schiedlicher Standortbedingungen mit allgemein gut strukturiertem Altersstufenaufbau, -Zur Entwicklung von Altholzbestaenden als Lebensstaette fuer Hoehlenbrueter und Fledermaeuse, -Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines naturnahen, wenig ausgebauten Fliessgewaessers mit umgebenden Kleingehoelzen als bedeutendes Vernetzungssystem, -Zur Erhaltung und Extensivierung der Gruenlandnutzung.
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