| |
Gemaess Paragraph 20 LG, - Zur Erhaltung des urspruenglichen Hangreliefs mit seinen zahlreichen Sickerquellen, - Zum Schutz und zur Entwicklung von Lebensstaetten fuer gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten, Erlaeuterungen: Von besonderer Bedeutung ist hier der Wert als Brut- und Nahrungsbiotop von heckenbewohnenden Vogelarten und Greifvoegeln sowie fuer Amphibien und Tagfalter, -Zur Entwicklung von Altholzbestaende.
|