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Schutzzweck: Die Schutzausweisung des ca. 39,2 ha großen Gebietes erfolgt gemäß § 20 a) und c) des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) Nordrhein-Westfalen, insbesondere
- zum Erhalt und zur Entwicklung der Quellbereiche und der Bachläufe des Roßbaches und des Hemker Baches und ihrer Auen;
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der verschiedenen Feuchtbiotope, wie Röhrichte und Hochstaudenfluren,
- zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensstätten zahlreicher, zum Teil gefährdeter Amphibien-, Insekten- und Vogelarten,
- wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Raumes,
- zum Erhalt von Böden, die im Hinblick auf ihre Regelungs- und Pufferfunktion bzw. ihre natürliche Bodenfruchtbarkeit in erhöhtem Maße schutzwürdig sind,
- zum Erhalt des landesweit bedeutenden Geotopes "Quelle südlich des Wendehammers Kray"
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