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gemaess LG Paragraph 20 - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, (es handelt sich hier um eine grossraeumige, feuchte Gelaendesenke mit wertvollen und z.T.bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen, wie Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften, die einen Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop fuer zahlreiche bedrohte Wiesen- und Watvoegel darstellen und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Naturraumes fuer das Ravensberger Huegelland, - zur Erhaltung eines fuer das Ravensberger Huegelland seltenen Landschaftsteiles von besonderer Eigenart
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