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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung einer grossraeumigen Wiesen- niederung mit hohem Anteil feuchter Wiesen und feuchter Brach- flaechen in intensiv genutztem Umland, - zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der typischen Lebensge- meinschaften sowie Tier- und Pflanzenarten der Wiesen, Feuchtwie- sen, Feuchtgebiete und Stillgewaesser, - zur Erhaltung eines Niederungsgebietes aus erdgeschichtlichen Gruenden (Subrosionssenke) und wegen seiner Bedeutung fuer das Landschaftsbild
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