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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und ein- zelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es handelt sich hier um einen wertvollen Buchen- und Eichenbestand auf dem Standort des artenarmen Buchenmischwaldes und des arten- armen Eichen Hainbuchenwaldes, - zur Erhaltung eines fuer das Planungsgebiet relativ grossen zusam- menhaengenden Waldbestandes, - zur Erhaltung eines Rueckzugsraumes fuer zahlreiche lebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - zur Erhaltung eines naturnahen Laubwaldbestandes (artenarmer Buchenmischwald, artenarmer Eichen-Hainbuchenwald)
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