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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Entwicklung eines hervorragend ausgepraegten typischen Sieksystems des Ravensberger Huegellandes aus landes- kundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen, wie naturnahe Waldflaechen verschiedener Feuchte- grade, Feuchtwiesen, Roehrichten, Feuchtbrachen, naturnahen Fliess- und Stillgewaessern, - zur Sicherung und Entwicklung von Lebensstaetten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten mit vorwiegenden Lebensraumanspruechen an Feuchtstandorte, darunter zahlreiche gefaehrdete und bedrohre Arten, - zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Gruenland und naturnahen Gehoelzen in kleinflaechig gestoerten oder beein- traechtigten Teilgebieten, - zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schoenheit
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