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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und ein- zelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften (z.B. den mittelwaldartig bewirtschafteten Eichen-Hainbuchenwaeldern), - zur Erhaltung und Demonstration eines wissenschaftlichen, erd- geschichtlich und palaeontologisch aeusserst wertvollen geologi- schen Aufschlusses (ehemaliges Abgrabungsgebiet von Kalkmergel, Glaukonitsand und glimmerfuehrendem Ton) in den drei marinen Stufen des Oligozaens, die in einer isolierten Spezialmulde er- halten geblieben sind, - wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundli- chen Bedeutung dieses Landschaftsraumes und zur Erhaltung eines seltenen Landschaftsbildes mit grosser floristischer und faunis- tischer Artenvielfalt, - zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines das Landschaftsbild praegenden Teiles des Ravensberger Huegellandes
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