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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung eines hervorragend ausgepraegten typischen Siek- systems des Ravensberger Huegellandes mit intakten Grundwasser- haushalt und typischer Anordnung der Quellaustritte aus landes- kundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, - zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen wie naturnahe Waldflaechen verschiedener Feuchtgrade, Feuchtwiesen, Roehrichten, Feuchtbrachen, naturnahe Fliess- und Stillgewaesser, - zur Sicherung und Entwicklung von Lebensstaetten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten mit vorwiegenden Lebensraumanspruechen an Feuchtstandorte, darunter zahlreiche gefaehrdete und bedrohte Arten, - zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Gruenland und naturnahen Gehoelzen in kleinflaechig gestoerten oder beein- traechtigten Teilgebieten, - zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervoragender Schoen- heit
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