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Die Festsetzung des NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Es handelt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen wie naturnahe Laubwaldbestaende verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Still- gewaesser einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - Wegen der natur- und erdgeschichtlich sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Landschaftsraumes als Teilbereich des Tal- und Seksystems des Ravensberger Huegellandes, - Zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen das Landschaftsbild des Ravens- berger Huegellandes praegenden Tal- und Sieksystems.
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