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Des Festsetzung des NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Es handelt sich hierbei um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensburger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen wie naturnahe Laubwaldbestaende verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Seggenrieder, Roehrichte, Fliess- und Stillgewaesser einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - Wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Landschafts- raumes als Teilbereich des Tal- und Sieksystems des Ravensberger Huegellandes, - Zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen, das Landschaftsbild praegenden Tal- und Sieksystems.
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