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Die Festsetzung des NSG erfolgt - Zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Es handelt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegel- landes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen wie naturnahe Laubwald- bestaende verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemein- schaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - Wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundlichen Bedeutung dieses Landschafts- raumes als Teilbereich des Tal- und Sieksystems des Ravensberger Huegellandes, - Zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen, das Landschaftsbild des Ravens- berger Huegellandes praegender Tal- und Sieksystems.
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