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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und ein- zelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es han- delt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotopen, wie naturnahe Laubwaldbestaende verschiedener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochataudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser sowie mehrerer Quellbereiche einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebens- gemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskundli- chenBedeutung dieses Landschaftsraumes als Teilbereich des Ravens- berger Huegellandes, - zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen, das Landschaftsbild des Ravensberger Huegellandes praegenden Tal- und Sieksystems
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