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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es han- delt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotopen, wie naturnahe Laubwaldbestaende verschie- dener Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskund- lichen Bedeutung dieses Landschaftsraumes als Teilbereich des anthropogen entstandenen Tal- und Sieksystems des Ravensberger Huegellandes, - zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typischen, das Landschaftsbild des Ravensberger Huegellandes praegenden Tal- und Sieksystems
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