| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es handelt sich hier um eine ehemalige Tongrube mit z.T. hohen Boeschungen, die sich zu einem wertvollen Sekundaerbiotop entwickelt hat (Kreuzkroete, Kammolch). Sie verfuegt ueber bedrohte Biotoptypen, wie Hochstaudenfluren, Roehrichte, Stillgewaesser Einschliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften. Sie bilden einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland, - zur Erhaltung und weiteren Entwicklung eines fuer das Ravensberger Huegellandes aeusserst wertvollen Sekundaerbiotopes mit hoher Standort- vielfalt
|