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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und ein- zelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es han- delt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotopen, wie naturnahe Laubwaldbestaende verschiede- ner Feuchtegrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstaudenfluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser einschliess- lich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier und Pflanzenarten in intensiv genutztem Umland sowie um einen Feuchtbiotop-Komplex als Lebensstaette fuer Schwimm- und Watvoegel, - wegen der natur- und erdgeschichtlichen sowie der landeskund- lichen Bedeutung dieses Naturraumes fuer das Ravensberger Huegelland, - zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Landschaftsbildes einer im Kreis Herford seltenen gewordenen Bruchlandschaft
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