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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes und einzelner Lebensstaetten fuer in ihrem Bestand bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften, es handelt sich hier um ein gut ausgepraegtes typisches Sieksystem des Ravensberger Huegellandes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotopen, wie naturnahe Laubwaldbestaende ver- schiedener Feuchtergrade, Feuchtwiesen und -weiden, Hochstauden- fluren, Roehrichte, Seggenrieder, Fliess- und Stillgewaesser ein- schliesslich der Unterwasser- und Uferlebensgemeinschaften und um einen Rueckzugsraum fuer zahlreiche wildlebende Tier- und Pflan- zenarten in intensiv genutztem Umland, - zur Erhaltung der besonderen Eigenart eines Teiles des typi- schen, das Landschaftsbild des Ravensberger Huegellandes praegenden Tal- und Sieksystems
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