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gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Wiederherstellung einer Gelaendesenke mit hohem Anteil feuchter Wiesen und feuchter Brachflaechen in intensiv ge- nutztem Umland, - zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der typischen Lebensgemein- schaften sowie Tier- und Pflanzenarten der Wiesen, Feuchtwiesen, Feuchtgebiete und Stillgewaesser, - zur Erhaltung eines Niederungsgebietes aus erdgeschichtlichen Gruenden und wegen seiner Bedeutung fuer das Landschaftsbild
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