| |
gemaess LG Paragraph 20, - zur Erhaltung und Entwicklung eines hervorragend ausgepraegten typischen Sieksystems des Ravensberger Huegellandes aus landes- kundlichen und erdgescichtlichen Gruenden, - zur Erhaltung und Entwicklung eines vielfaeltig strukturierten Lebensraumes mit wertvollen und z.T. bedrohten oder gefaehrdeten Biotoptypen, wie Feuchtwiesen, Roehrichten, Feuchtbrachen, natur- nahen Fliess- und Stillgewaessern, - zur Sicherung und Entwicklung von Lebensstaetten zahlreicher Tier- und Pflanzenarten mit vorwiegend Lebensraumanspruechen an Feuchtstandorte, darunter zahlreiche gefaehrdete und bedrohte Arten, - zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Gruenland und naturnahen Gehoelzen in kleinflaechig gestoerten oder beeintraech- tigten Teilgebieten, - zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schoen- heit
|