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Gemaess LG Paragraph 20,
- Zur Erhaltung und Entwicklung einer zusammenhaengenden wirtschaftlich nicht oder extensiv genutzten grossraeumigen feuchten saalekaltzeitlichen Schmelzwasserrinnen in intensiv genutztem Umfeld als Lebens- und Rueckzugsraum fuer zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie mit besonderer Bedeutung fuer das Landschaftsbild, - Zur Erhaltung und Entwicklung extensiver Gruenlandflaechen als Lebensgemeinschaft der feuchten Wiesen einschliesslich der Lebensstaetten der an Wiesen gebundenen Tierarten, - Zur Erhaltung und Wiederherstellung zahlreicher Biotope mit hoher Bedeutung fuer die Pflanzen- und Tierwelt, wie naturnah fliessende und stehende Gewaesser, Obstwiesen, Hecken, Roehrichte und Ruderalflaechen, - Zur Wiederherstellung typischer Siekstrukturen aus Gruenland und naturnahen Gehoelzen in kleinflaechig gestoerten oder beeintraechtigten Teilgebieten, - Zur Erhaltung eines Landschaftsraumes von hervorragender Schoenheit.
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