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Zone I a Die Schutzausweisung erfolgt gemäß § 20 Buchst. a-c LG, insbesondere - zur Erhaltung der Quellgebiete, Bachläufe und Tümpel sowie der kulturhistorisch bedeutsamen Motten, Flachsrösten, Wall- und Grabenanlagen, - der Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Waldgebiete, insbesondere der naturnahen Bruchwaldgebiete, und der durch Sandmagerrasen und Heideflächengeprägten überwiegend großflächigen Offenlandschaft als Lebensraum für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten mit einer Vielzahl gefährdeter Biotoptypen gemäß § 62 LG und als Biotopver- bund mit landesweiter Bedeutung. Zone ll a Schutzziele Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie, wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind. * Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, ins- besondere auch als Lebensraum für den Eisvogel, den Pirol und die Nachtigall, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder/Gebüsche und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Natur- verjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder gegebenenfalls lnitialpflanzung von Ge- hölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald) - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Höhlen- und Altbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
* Moorwälder(91D0) Erhaltung und Entwicklung von Moorwäldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser Nährstoffhaushalts und Boden- wasserchemismus - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Förderung natürlicher Prozesse, insbesondere natürlicher Verjüngungs- und Zerfallsprozesse boden- ständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte
Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fließgewässers mit seiner typischen Vegetation und Fauna - insbesondere auch als Nahrungshabitat für den Eisvogel - durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik - Erhaltung und Entwicklung der Durchgängigkeit des Fließgewässers für seine typische Fauna im gesamten Verlauf - möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen - Vermeidung von Trittschäden, gegebenenfalls Regelung von (Freizeit-)Nutzungen - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetationen in der Aue, Rückbau von Uferbefestigungen
Hainsimsen-Buchenwald (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbesondere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Schwarzspecht, in ihren verschiedenen denen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessfonsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a, im weiteren Umfeld von Quellbe- reichen oder Bachläufen)
Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtli- chen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgeselschaft einschlies- slich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Sternmieren-Eichen Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht boden- ständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a. im Umfeld von Quellbe- reichen oder Bachläufen) - Sicherung und gegebenenfalls Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen ty- pischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Wald- ränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Ge- hölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche auf Flächen mit konkurrierender Buche
Erhaltung folgender wildlebender Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume - Kammmolch Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume - Eisvogel - Schwarzspecht Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wild- lebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel - Schwarzspecht Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger - Nachtigall - Pirol - Wasserralle - Zwergtaucher Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw. in der hiesigen Region gefährdete Pflanzen und Tierarten: - Grünspecht
Zone ll b Schutzziele Erhaltung/Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume gemäß Anhang I der FFH Richtlinie wobei prioritäre Lebensräume mit Sternchen * gekennzeichnet sind.
* Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson- dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Eisvogel, die Nachtigall und den Pirol, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder Gebüsche und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder auf geeigneten Standorten durch natürliche Sukzession - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbe- sondere von Höhlen- und Altbäumen - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen
* Moorwälder (91D0) Erhaltung und Entwicklung von Moorwäldern mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien durch - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser-, Nährstoffhaushalts und Boden- wasserchemismus - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen Förderung natürlicher Prozesse insbesondere natürlicher Verjüngungs und Zerfallsprozesse boden- ständiger Baumarten sowie natürlicher Sukzessionsentwicklungen zu Waldgesellschaften natürlicher Artenzusammensetzung - Nutzungsaufgabe wegen der Empfindlichkeit der Standorte
Hainsimsen-Buchenwald (9110) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Eichen-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, insbeson- dere auch in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für den Schwarzspecht, in ihren verschiedenen Entwicklungs- stufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch-und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Ge- hölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v. a. im weiteren Umfeld von Quellberei- chen oder Bachläufen)
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190) Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjün- gung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflächen - Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Ge- hölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten - angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50% Stiel- oder Traubeneiche auf Flächen mit konkurrierender Buche
Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und ihrer Lebensräume - Eisvogel - Schwarzspecht Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie - Eisvogel - Schwarzspecht Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie - Teichrohrsänger - Nachtigall - Pirol Erhaltung von Lebensräumen für nach der Roten Liste in Nordrhein-Westfalen bzw. in der hiesigen Region gefährdete Pflanzen- und Tierarten: Königsfarn, Moorlilie, Kreuzkröte, Gem. Keiljungfer.
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