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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Pflege eines artenreichen Kalkbuchenwaldes mit dem typischem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten, - Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen, felsenreichen Sonderstandorte für die darauf angewiesene Fauna, - Sicherung eines ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselementes der Briloner Hoch- fläche und seines Beitrags zur Vielfalt im Orts- und Landschaftsbild.
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