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Schutzzweck Mit hoechster Prioritaet sind die Felsen zu sichern als Habitate spezifische Pflanzenarten und als Brutplatz gefaehrdeter Vogelarten. Der Erhalt der o. g. Lebensraeumen erfordert vor allem eine naturnahe Waldbewirtschaftung und ein Kletterverbot. Erhaltung eines fuer das Sauerland einzigartigen Wald-Fels-Komplexes als Lebensraum hochgradig gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten und als markante landschaftspraegende Elemente; der Schutz des Felskomplexes erfolgt auch aus geowissenschaftlichen, landeskundlichen und kulturhistorischen Gruenden. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "NATURA 2000" im Sinne der FFH-RL. Im einzelnen erfolgt die Unterschutzstellung - Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie, - Zur Erhaltung der Felsen und Blockfelder als Lebensraum wildlebender Bluetenpflanzen, Moose und Flechten, - Zur Sicherung der seltenen Waldtypen und Waldgesellschaften des Schluchtwaldes und des Quell-Erlen-Eschenwaldes, - Zur Erhaltung der Felsen als Bruthabitat seltener Vogelarten, - Aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieser von den markanten Felsgestalten des Bornstein, Feldstein, Goldstein und Ravenstein gepraegten Waldlandschaft. Innerhalb des Schutzgebietes sind die Felsen und ihre naechste Umgebung als Kernzonen ausgewiesen. In diesen Kernzonen gelten besondere Verbote. Die Bruchhauser Steine besitzen landesweite Bedeutung insbesondere als Wuchsorte seltener Eiszeitrelikte. Sie sind auch traditioneller Brutplatz des Wanderfalkens. Die Felsen sind integraler Bestandteil einer praehistorischen Wallburg. Der Istenberg oestlich von Bruchhausen mit seinen "Steinen" bildet das auffallendste Bergpanorama des Sauerlandes. Das NSG ist (annaehernd) identisch mit dem FFH-Gebiet DE-4617-301. Seine herausragende Stellung im europaeischen Schutzgebietssystem erfahren die Bruchhauser Steine durch das Auftreten von Lebensraeumen und Arten von gemeinschaftlichen Interesse. Massgebliche Bestandteile des Gebietes sind · Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie
8220Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation 8230Silikatfelsen mit ihrer Pioniervegetation 9110Hainsimsen-Buchenwald
· Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie
Raufusskauz, Uhu, Schwarzspecht, Wanderfalke, Grauspecht
Der Erhaltungszustand der genannten Lebensraumtypen und seltenen Arten ist im Gebiet als guenstig anzusehen, so dass das Schwergewicht der Schutzfestsetzung in der Erhaltung dieses Zustandes, weniger in einer Wiederherstellung eines aktuell unguenstigen Erhaltungszustandes liegt.
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