| |
Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt
- Zur Erhaltung von Kleingewaessern, feuchten Erlen- und Weidenmischwaeldern und Eichenwaeldern, - Zur Entwicklung von Extensiv-Gruenland in der Moehneaue, - Zur Erhaltung der hohen Artenvielfalt, der Rote-Liste Pflanzen- und Tierarten, des naturnahen Waldbestandes sowie des Wertes als Amphibienlebensraumes.
|