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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung einer Quellmulde mit naturnahen Fließgewässern, bachbeglei- tenden Erlenwäldern und Bruchwäldern, die einige gefährdete Pflanzenarten beherbergen; - Stärkung der Gliederungsfunktion dieser ökologischen Sonderstandorte im Bild der umge- benden, von Fichten dominierten Waldlandschaft; - Verbund der noch vorhandenen Bestände bodenständiger Waldgesellschaften zugunsten des Austauschs darauf angewiesener Tier- und Pflanzenarten im Zusammenwirken mit ande- ren NSG-Festsetzungen (insbes. 2.1.8 und -9).
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