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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines landesweit herausragenden Kalkquellgebietes mit ausge- prägten Kalkfelsen in überregional repräsentativen Waldmeister-Buchenwäldern als schutz- bedürftige Biotoptypen und als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - Sicherung von landschaftlich wertvollen Kleinstrukturen und Sonderstandorten wie Block- schutthalden, Quellen, Brachen, Feldgehölzen, Schlucht- und Bruchwäldern, - Schutz von geologischen Aufschlüssen, Klippen, Karstquellen, Pingen und Trockentälern aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, - Erhaltung der besonderen Eigenart der hier erlebbaren und nachvollziehbaren Zusammen- hänge zwischen bestimmten Abschnitten der erdgeschichtlichen Entwicklung dieses Raumes (Grenzgebiet der Riffkalke der Briloner Hochfläche) und den darauf fußenden ökologischen Werten und Gebietsnutzungen, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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