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Das Schutzgebiet dient der Erhaltung eines naturnahen Laubwald-Fels-Biotopkomplexes von ausgepraegter Schoenheit, grosser Vielfalt und hoher Seltenheit; weiterhin Schutz natuerlicher Felsklippen und Blockschutthalden zusaetzlich aus geowissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden.
Die Unterschutzstellung als NSG erfolgt im einzelnen
- Zur Erhaltung und Foerderung des naturnahen und strukturreichen Buchenmischwaldes und der Schluchtwaldreste mit den typischen Tier- und Pflanzenarten, - Zur Erhaltung der markanten Diabasklippen und der vulkanischen Gesteinsabfolge des Hauptgruensteinzuges aus erdgeschichtlichen und landeskundlichen Gruenden, - Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Waldgebietes.
Innerhalb des Schutzgebietes sind die Felsen und ihre naechste Umgebung als Kernzonen ausgewiesen. In diesen Kernzonen gelten besondere Verbote (s.u.).
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