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Die Festsetzung erfolgt - zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der Vogelschutz-Richt- linie - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Entwicklung der extensiv genutzten Gruenlandbereiche, insbesondere der Nassweiden, der Kleinseggenrieder und der Silikat-Magerrasen 2) zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Bachlaeufe und ihrer Uferbereiche 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes
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