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Schutzzweck: Erhaltung naturnaher Flussabschnitte und ihrer Auen sowie deren Vernetzung in den gestoerten Bereichen durch Optimierungsmassnahmen; kleinflaechige (insbesondere im suedlichen Teil) Erhaltung von feuchtem Gruenland. Im Gebiet kommen mehrere Rote-Liste-Pflanzen- und Tierarten vor, deren Populationen durch die Erhaltung ihrer Lebensraeume gesichert werden sollen. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie die unten formulierten festsetzungsspezifischen Gebote.
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