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Schutzzweck: Erhaltung der besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Kernbereichs der "Padberger Schweiz", Erhaltung grossflaechig zusammenhaengender Lebensgemeinschaften des Auengruenlands, Schutz von naturnahen Gewaessern und Kleinstrukturen (Gehoelze, Nass- und Trockenbiotope) als Lebensraum gefaehrdeter Tier- und Pflanzenarten, Sicherung der naturgeschichtlich (Maeander, Prall- und Gleitufer usw.) und landeskundlich (Bergbau) interessanten Gegebenhei-ten sowie Optimierung dieser Verhaeltnisse durch punktuelle Pflegemassnahmen (s. unter Ziffer 5). Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie das unten formulierte festsetzungsspezifische Gebot, dessen Umsetzung allerdings eine laengerfristige Perspektive aufweist.
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