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Schutzzweck: Erhaltung und Optimierung eines vielfaeltig durch Feucht- und Nasswiesen, Krautfluren, Ufergehoelze und Maeander strukturierten Bachtales mit den an diese Lebensraeume gebundenen (tlw. seltenen und gefaehrdeten) Tier- und Pflanzenarten; Schutz des Fliessgewaessers vor stofflichen Eintraegen und physischen Veraenderungen, die seinen Strukturreichtum beeintraechtigen koennen; Erhaltung der gliedernden und belebenden Funktion des Talzuges im Landschaftsbild im Grenzbereich zweier naturraeumlicher Haupteinheiten (Weserbergland/ Suederbergland) sowie die Beseitigung von Landschaftsschaeden, die die oekologischen Gesamtzusammenhaenge des Talsystems erheblich beeintraechtigen (s. Entwicklungsmassnahmen unter den Ziffern 5.1.3.08 und ....14). Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie das unten formulierte festsetzungsspezifische Gebot, dessen Umsetzung allerdings eine laengerfristige Perspektive aufweist.
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