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Schutzzweck: Schutzzweck Erhaltung der hier nachgewiesenen, artenreichen Lebensgemeinschaften der Nie- der- und sonstigen Laubwaelder auf Kalk sowie ihrer Ersatzgesellschaften, die auf eine extensive landwirtschaftliche Nutzung zurueckgehen einschliesslich ihrer Wieder- herstellung durch Rueckfuehrung der Fehlbestockung im Osten, Sicherung der besonderen Eigenart und Schoenheit dieses Kuppenbereichs am Rande der "Padberger Schweiz", Ergaenzung und tlw. Verbindung der aehnlich strukturierten Naturschutzgebiete unter den Festsetzungsziffern 2.1.20 und -21, wodurch insgesamt ein biologisch wirksamer Schutz selten gewordener Tier- und Pflanzenarten ermoeglicht wird. Der Niederwald ist schliesslich - auch im "durchgewachsenen" Zustand - landeskundlich interessant, da diese Waldnutzungs- form im Plangebiet kaum noch verbreitet ist. Ein kleiner Teilbereich ist aus erdgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gruenden schutzwuerdig (s. o. "Objektbeschreibung"). Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie das unten formulierte festsetzungsspezifische Gebot.
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