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Schutzzweck Erhaltung der Karsterscheinungen (Schwalgloch, Hoehle) aus wissenschaftlichen, landeskundlichen, erdgeschichtlichen und Artenschutz-Gruenden, Schutz der artenreichen Lebensgemeinschaft des Kalkbuchenwaldes auf flachgruendigem, klippigem Standort. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-RL, dem die hier wirksamen Ge- und Verbote des allgemeinen Festsetzungs- kataloges unter 2.1 ebenso dienen wie die unten formulierten festsetzungsspezifischen Gebote.
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