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Schutzzweck:
- Erhaltung und Optimierung eines arten- und strukturreichen, landschaftsgliedernden und gleichzeitig vernetzenden Gruenlandtalsystems, - Erhaltung eines Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Vielfalt im Landschaftsbild, - Erhaltung des Gebietes als unverzichtbares Ausbreitungsmedium fuer Arten der Fliessge- waesser und begleitender Offenland-Lebensraeume im Rahmen der landesweiten Biotop- vernetzung und im Kontext des internationalen Lebensraumverbundes.
Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwuerdigen Lebens- raeumen nach Paragraph 62 LG und von Vorkommen von Rote-Liste-Tier- und Pflanzenarten.
Schutzziele:
Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind:
Schutzziele / Massnahmen fuer Kalktuffquellen (7220, Prioritaerer Lebensraum)
Erhaltung und Sicherung der Kalktuffquellen mit ihren Kalksinterstrukturen, der typischen Vegetation und Fauna durch
- Einrichtung und Gewaehrleistung eines hinreichend grossen Pufferbereiches, - Erhaltung und ggf. Optimierung der Wasserschuettungs- und Wasserfuehrungsverhaeltnisse, - Erhaltung und Foerderung einer quell- und quellbachschonenden land-und forstwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld der Quelle bzw. Aufgabe der Nutzung, - Verzicht auf wasserwirtschaftliche Nutzung, - Verzicht auf den Einsatz von Substanzen mit Auswirkungen auf die Wasserqualitaet und die Wasserchemie im Einzugsbereich der Kalktuffquelle, - Sicherung der Ungestoertheit der Quelle, insbesondere Vermeidung von Tritt oder sonstigen mechanischen Zerstoerungen an den Quellkalkablagerungen und deren Bewuchs (ggf. durch gezielte, ablenkende Wegefuehrung).
Schutzziele/Massnahmen fuer Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) und fuer die Groppe und fuer den Schwarzstorch (Nahrungshabitat):
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Fliessgewaessers mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem jeweiligen Leitbild des Fliessgewaesser- typs durch
- Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. Regelung von (Freizeit-)Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Ufer- befestigungen.
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