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Schutzzweck:
- Erhaltung und Foerderung der strukturellen Vielfalt an Elementen der naturnahen Buchenwaelder, der Fliessgewaesser mit Quellzonen und der Felsbereiche mit jeweils typischem Arten- und Biotop- inventar (tlw. nur fragmentarisch vorhanden), - Erhaltung des geologischen Aufschlusses aus erdgeschichtlichen Gruenden, - Optimierung von Felsbereichen und Flaechen mit geringer Bodenauflage durch Umbau der isoliert stehenden Fichtenbestaende innerhalb des Gebiets im Zuge der forstlichen Nutzung entsprechend der Festsetzung 2.1.q) in naturnahe Laubholzbestaende standortgerechter, heimischer Baumarten.
Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwuerdigen Lebensraeumen nach Paragraph 62 LG und von Vorkommen von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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