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Schutzzweck Im einzelnen erfolgt die Unterschutzstellung - Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie, - Zum Erhalt eines strukturreichen Kulturlandschaftskomplexes mit markanten Solitaerbaeumen und Feucht- und Magergruenland als landschaftsaesthetisch und landschaftsoekologisch wichtiger Kontrastraum zum Wald, - Zur Sicherung eines naturnahen Fliessgewaessers von herausragender Schoenheit und naturraumspezifischer Eigenart und oekologische Optimierung durch Schaffung naturnaher Feuchtwald-Lebensraeume an Stelle von Nadelholzbestaenden, - Zur Bewahrung einer Laubwaldrandzone mit Uralt-Baeumen in ungestoerter Verbindung zum Offenland (Biotopverbund). Das Schutzgebiet dient auch der nachhaltigen Sicherung eines besonders schutzwuerdigen Lebensraumkomplexes nach Paragraph 62 LG. Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebietes DE-4614-303 "Ruhr". Massgebliche Bestandteile des Gebietes sind - Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3260 Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
- Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie
Teichfledermaus, Groppe, Bachneunauge.
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