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Die Festsetzung als NSG erfolgt
- Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 200" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere
-.zur Erhaltung und Entwicklung eines durch Hecken und Gebuesch strukturierten Gruenland- bereiches - zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtales mit naturnahem Bachlauf und teils extensiv bewirtschaftetem, teils brachgefallenem Feuchtgruenland.
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