| |
Die Unterschutzstellung erfolgt - zur Erhaltung eines eng gekammerten Gebuesch-Offenland-Kulturlandschaftskomplexes wegen der besonderen Eigenart und Schoenheit dieser Flaeche und dauerhafter Schutz der Habitatfunktionen eines vielfaeltigen Kulturlandschaftskomplexes als "Mosaikstein" in der Sicherung des Vogelschutzgebietes "Medebacher Bucht", insbesondere als Lebens- raum des Neuntoeter, Charakterart innerhalb der Medebacher Bucht.
|