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Die Festsetzung erfolgt - zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der Vogelschutz-Richt- linie - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Entwicklung eines reich strukturierten Bachtales mit naturnahen Bachlaeu- fen und Quellbereichen 2) zur Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Feucht- und Magergruenland sowie Heiderelikten 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes
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