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Die Festsetzung als NSG erfolgt
- Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der Vogelschutz-Richtlinie, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere
- zur Erhaltung und Entwicklung eines Bachtalsystems mit naturnahen Baechen, - zur Erhaltung und Entwicklung der extensiv genutzten Gruenlandbereiche, besonders der Gruenlandbrachen, Mager- und Nasswiesen, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes.
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