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Die Festsetzung erfolgt - zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzlinie, - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Optimierung eines ausgedehnten Hecken-Gruenlandkomplexes, 2) zur Erhaltung und Entwicklung einer verbuschenden, ehemals durch extensive Beweidung entstandenen Wacholderheide als Relikt einer alten Kulturlandschaft, 3) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit dieses Gebietes.
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