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Die Festsetzung erfolgt - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Bachabschnittes mit bachbegleitendem Erlenwald 2) zur Erhaltung von Gruenlandbrachen in der Aue
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